- Wohnbau DERR
- Unternehmen
- Aktuelles
- Wohnungsbesichtigungen in Zeiten von Corona
- Aktuelles
- Tipps zum Wohngeld
- Information zu gestiegenen Betriebs- und Heizkosten
- Energieeinsparung
- ImmoScout24 - Experte
- Wasserverbrauch reduzieren und sparen!
- Hausmeister-Service
- Darum DERR
- Wohnungsbesichtigungen in Zeiten von Corona
- 50 Jahre Mitgliedschaft beim BFW
- Geschäftsführerwechsel bei der Wohnbau Derr
- Winterdienst - Wir räumen für Sie!
- Heizen und Lüften mit Fingerspitzengefühl!
- Immowelt - Platin Partner 2019!
- Neue Kindestagesstätte Kalkar
- Erneute Auszeichnung zum Premiumpartner 2017
- Wohnungsbörse in Velbert
- Musterwohnungen der Wohnbau Derr
- Teamstaffel der Wohnbau Derr nimmt an Düsseldorfer Marathon teil
- Musterwohnung 'Barrierearmes Wohnen im Alter' fertiggestellt
- Derr investiert 1,3 Millionen Euro in Wohnungsbestand in Velbert
- Wohnbau Derr investiert 1,7 Millionen Euro in ihren Wohnungsbestand in Velbert-Langenberg
- Philosophie
- Mitarbeiter
- Portrait
- Historie
- Musterwohnungen
- Darum DERR
Dezember 2021
Wohnungsbesichtigungen in Zeiten von Corona
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Derr-Wohnung als Ihr neues Zuhause interessieren. Gerne ermöglichen wir Ihnen deshalb auch in dieser für uns allen schwierigen Zeit Ihren Besichtigungswunsch.
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Derr-Wohnung als Ihr neues Zuhause interessieren.
Gerne ermöglichen wir Ihnen deshalb auch in dieser für uns allen schwierigen Zeit Ihren Besichtigungswunsch.
Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir unter Berücksichtigung der durch die Corona-Pandemie geprägten Umstände die Wohnungsbesichtigung – zum Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeiter - nur unter folgenden Voraussetzungen durchführen werden:
- Bei Besichtigungsterminen ist die 3G-Regel zu beachten und einzuhalten.
- Die Besichtigung kann nur mit 2 Personen gleichzeitig erfolgen (ein Interessent sowie ein Mitarbeiter der Wohnbau-Gesellschaft H. Derr).
- Sie tragen während der Besichtigung eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Maske/ FFP2); unser Mitarbeiter wird dies ebenfalls tun.
- Die allgemeinen Verhaltens- und Abstandsregeln (mind. 1,5 Meter) zum gegenseitigen Schutz gegen das Corona-Virus werden eingehalten.
- Da in der Regel Sie als Interessent und unsere Mitarbeiter in die zu besichtigende Wohnanlage anreisen müssen, sollte es sich von selbst verstehen, dass notwendige Terminverschiebungen oder -absagen von beiden Seiten rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Bei Nichtbeachtung dieser Regeln können wir leider zum Schutz aller Beteiligten die Besichtigung nicht durchführen bzw. werden diese abbrechen.